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AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fix-Tec Deutschland Inh. Klaus Stülen
1. Allgemeines:
Diese Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von unserer Seite schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Individualvereinbarungen wünscht.

2. Angebot:
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Beschreibungen, Abbildungen, Montageskizzen und Zeichnungen, Preislisten oder sonstige Drucksachen sind nur annähernd, jedoch best möglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. Modelle, Zeichnungen und Probestücke bleiben unser Eigentum.

3. Auftragsbestätigungen:
Aufträge, Abredungen, Zusicherungen usw. Einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstige Betriebsangehörige bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.Preise von Sondervereinbarungen gelten nur bei Abnahme bestimmter Mengen. Von uns schriftlich angebotene Preise, gelten nur dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.

4. Lieferung:
Im Allgemeinen erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei Kunden, die durch Mahnung auffällig geworden, sind erfolgt die Lieferung ausschließlich nach vollständiger Bezahlung der Ware. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Bei zeichnungsgerechter Fertigung und bei Sonderbeschaffungen besteht Abnahmeverpflichtung. Das Anliefern erfolgt an befestigte und befahrbare Anlieferstellen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden befestigte Wege, so haftet der Kunde für mögliche Schäden. Der Kunde ist verpflichtet ordnungsgemäße Verladeeinrichtungen zu stellen.Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.

5. Liefertermin und Lieferfristen:
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstanlieferung, es sei denn, dass wir unsererseits verbindliche Liefertermine schriftlich zugesagt haben. Die Waren gelten auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, jedoch spätestens nach 14 Tagen, abgerufen werden und der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Werksstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von unseren Lieferpflichten.Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6. Verpackung:
Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet Die Rücknahme oder Vergütung von Verpackungsmaterialien erfolgt nur nach separaten vorab geschlossenen Vereinbarungen.

7. Transportversicherung:
Versicherung gegen Transportschäden, Bruch oder Verlust erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch( bedarf der schriftlichen Bestätigung) des Kunden zu seinen Lasten. Schadensersatzansprüche sind somit ausgeschlossen.

8. Leergebinde:
Es erfolgt keine Leergebinderücknahme, da diese nicht einkalkuliert ist, wenn dann nur aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung, die unsererseits schriftlich bestätigt werden muss. Ansonsten entsorgt der Kunde Leergebinde ordnungsgemäß auf eigene Kosten.

9. Mängel:
Unser Kunde ist verpflichtet alle erkennbaren und offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Anlieferung, in jedem Fall vor der Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Ware die ausdrücklich als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt nicht der Mängelrüge. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von §459 Abs. 1 BGB stehen dem Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne §459 Abs. 2 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf eine DIN-Norm beinhaltet grundsätzlich die genaue Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung des Verkäufers, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

10. Rücksendung:
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Unkostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffte Ware ist ausgeschlossen.

11. Zahlungsbedingung:
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig uns zahlbar. Bei Kunden die durch Mahnung auffällig geworden sind erfolgt Stellung der Rechnung und die vollständige Zahlung bei Warenbestellung. Soweit Skonto gewährt wird, ist Vorraussetzung, dass alle voran gegangenen Rechnungen vollständig beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Warennettowert maßgeblich, abzüglich der ihm gewährten Rabatte. Liefer- und Verpackungskosten sind nicht skontofähig. Schecks werden grundsätzlich akzeptiert, jedoch bleiben unsere Forderungen bis zur Zahlung davon unberührt. Barzahlungen sind ausgeschlossen. Sollten bei einem Kunden mehrere Rechnungen nicht beglichen sein, werden Zahlungseingänge automatisch mit der ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unserer Kunden, solange es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, sind ausgeschlossen. Aufrechnungen von Gegenforderungen die rechtskräftig und berechtigt sind nicht möglich.

12. Zahlungsverzug:
Wir sind berechtigt, von unserm Kunden, ab Verzug Zinsen in Höhe von 4,5% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen, Geltentmachung von Schadensersatzforderungen bleiben uns vorbehalten. Bei Zahlungsaufforderungen sind wird berechtigt separate Bearbeitungsgebühren zu veranschlagen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Wir sind auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, oder gar ganz einzustellen, somit unbeschadet von dem geschlossenen Vertrag zurück zu treten, dabei sind Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

13. Eigentumsvorbehalt:
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Kunden über, wenn er alle Verbindlichkeiten beglichen hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung unserer Saldoforderungen. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns ausgelieferter, noch in unserem Eigentum stehende Ware, gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass uns hierdurch Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen gemischt oder verbunden, so tritt der Kunde mit wirksam werden dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder an dem Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die von uns gelieferte Ware veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet seinem Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt offen zulegen und ihm somit aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren und unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändung hat er uns unaufgefordert sofort eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an den gepfändeten Sachen noch besteht. Mit wirksamwerden dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab und zwar in Höhe des von uns gestellten Rechnungsbetrages zzgl. 20%. Übersteigt der Wert der von gegeben Abtretung und Sicherung unsere Forderungen von insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Kunden bekannt zu machen und uns die Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt den Abnehmer unseres Kunden über die Abtretung zu informieren. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung. Der Kunde ist berechtigt, die Abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, jedoch nur so lange er seinen Zahlungspflichten an uns nachkommt. Eingezogene Gelder sind unverzüglich an uns weiterzuleiten. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung und Montage oder sonstige Verwertungen.


14. Produkthaftung:
Fix-Tec haftet nicht für vom Produkt an Immobilien oder beweglichen Sachen verursachte Schäden, nachdem das Produkt geliefert wurden und in den Besitz des Kunden übergegangen ist. Fix-Tec haftet ebenfalls nicht für Schäden an vom Kunden hergestellten Produkten oder an Produkten, die mit den Produkten des Kunden eine Einheit bilden. Dies gilt nicht, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den Ge- und Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. Fix-Tec haftet weiter nicht, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte als Fix-Tec es in den Verkehr brachte. Im Übrigen gilt § 1 Abs. 2 und 3 Produkthaftungsgesetz. Tritt Dritten gegenüber ein derartiger im vorangegangenen Absatz geschilderter Schadenfall auf, hat der Kunde Fix-Tec von jeder Haftung freizustellen und Schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat Fix-Tec für jeden Schadenersatzanspruch von jeder Haftung freizustellen und schadlos zu halten, der aus den Schäden beim Einsatz oder Betrieb der Produkte aufgrund unsachgemäßer Reparatur, Wartung oder unangemessenen Betriebs der Produkte durch den Kunden, aufgrund des Versäumnisses des Kunden, sein Personal in der Bedienung der Produkte angemessen zu schulen oder anwendbares Recht bzw. anwendbare Vorschriften zu befolgen, oder aus anderen Gründen entsteht. Wird von einem Dritten gegen Fix-Tec oder den Kunden ein wie in diesem Abschnitt geschilderter Schadenersatzanspruch erhoben, hat die beklagte Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Der Kunde hat vor dem Gericht/Schiedsgericht zu erscheinen, das sich mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Fix-Tec auf der Grundlage von vermeintlich durch das Produkt verursachten Schäden beschäftigt. Fix-Tec haftet nicht über den Warenwert der erworbenen Produkte hinaus. Durch Auftragserteilung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als bindend an und erheben keinen Anspruch auf die Gültigkeit ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Sitz unserer Firma.

 

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